Am 28.02.2025 ist das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz - GewHG) in Kraft getreten. Das GewHG beinhaltet einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt mit der Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems in den Bundesländern (§ 1 GewHG).
Das Gewalthilfegesetz sieht in §1 Abs. 1 vor, die „Folgen [geschlechtsspezifischer Gewalt] zu mildern“ – dazu gehört auch sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Frauen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben, finden diese Hilfe in den entsprechenden Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Vor diesem Hintergrund hebt der Fachstellenrat der LKSF Hessen als Vertretung der hessischen Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend hervor, dass die Fachberatungsstellen des Zielbereichs 12, die erwachsene betroffene Frauen beraten, als Teil des hessischen Frauenschutzsystems im Landesausführungsgesetz zum GewHG anerkannt werden müssen.